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1 законодательная власть
gesetzgebende Macht, Gesetzgebungsgewalt, gesetzgebende Gewalt, legislative Gewalt, LegislativeРусско-немецкий юридический словарь > законодательная власть
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2 законодательная власть
gesetzgebende Gewalt, gesetzgebende Macht, LegislativeРусско-немецкий финансово-экономическому словарь > законодательная власть
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3 законодателна власт ж
gesetzgebende Gewalt {f} -
4 законодательная власть
adj1) gener. Legislative, die gesetzgebende Gewalt, die gesetzgebende Macht2) law. Gesetzgebungsgewalt, gesetzgebende Macht, legislative Gewalt, pouvoir legislatif3) f.trade. gesetzgebende GewaltУниверсальный русско-немецкий словарь > законодательная власть
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5 legislative
adjectivegesetzgebend; (created by legislature) gesetzgeberisch* * *[-lətiv]adjective (law-making: a legislative assembly; legislative powers.) gesetzgebend* * *leg·is·la·tive[ˈleʤɪslətɪv, AM -leɪt̬ɪv]\legislative power gesetzgebende Gewalt, Legislative f form* * *['ledZIslətɪv]adjgesetzgebend, legislativ (geh)or program (US) (of government) — Gesetzgebungsprogramm nt
* * *A adj (adv legislatively)1. gesetzgebend, legislativ:legislative assembly gesetzgebende Versammlung;legislative body → B b;legislative power → B a2. gesetzgeberisch, legislatorisch, Legislatur…, Gesetzgebungs…:legislative period Legislaturperiode f3. gesetzlich, durch die Gesetzgebung festgelegtB s Legislative f:a) gesetzgebende Gewaltb) gesetzgebende Körperschaftleg. abk1. legal2. legate3. legislative4. legislaturelegis. abk1. legislation2. legislative3. legislature* * *adjectivegesetzgebend; (created by legislature) gesetzgeberisch* * *adj.gesetzgebend adj. -
6 lawgiving
['lɔː"gIvɪŋ]1. nGesetzgebung f2. adjgesetzgebend* * *A s Gesetzgebung fB adj gesetzgebend:lawgiving power gesetzgebende Gewalt -
7 Parliament
nounParlament, das•• Cultural note:[Houses of] Parliament — (Brit.) Parlament, das
Das britische Parlament ist die höchste gesetzgebende Gewalt in Großbritannien und besteht aus dem Souverän (dem König oder der Königin), dem House of Lords( Oberhaus) und dem House of Commons( Unterhaus). Der Name Parliament bürgerte sich im 13. Jahrhundert unter Heinrich III. ein und beschrieb die Versammlungen zwischen dem König und dem Adel. Die hohen Lehnsherren im Great Council (Rat) und Vertreter des niederen Adels und der Städte mussten Abgaben an den König leisten, um seine Kriege zu finanzieren. Im Laufe der Zeit wurde aus den Lehnsherren im Great Council das House of Lords, und die Vertreter des niederen Adels, der counties und towns, bildeten das House of Commons. Die Trennung des Unterhauses vom Oberhaus entwickelte sich im 14. Jahrhundert, und seit dem 15. Jahrhundert wirkt das Unterhaus an der Gesetzgebung mit. Die Rechte des Souveräns und des Oberhauses wurden im Laufe der Zeit zugunsten des Unterhauses zurückgedrängt. Seit dem 19. Jahrhundert bildet die Partei mit der Mehrheit im Unterhaus die Regierung* * *(the highest law-making council of a nation - in Britain, the House of Commons and the House of Lords, considered together: an Act of Parliament.) das Parlament- academic.ru/53668/parliamentary">parliamentary* * *par·lia·ment[ˈpɑ:ləmənt, AM ˈpɑ:r-]n▪ P\parliament Parlament nt▪ in P\parliament im ParlamentP\parliament is in session das Parlament tagt* * *['pAːləmənt]nParlament ntto get into parliament — ins Parlament kommen
to open parliament —
* * ** * *nounParlament, das•• Cultural note:[Houses of] Parliament — (Brit.) Parlament, das
Das britische Parlament ist die höchste gesetzgebende Gewalt in Großbritannien und besteht aus dem Souverän (dem König oder der Königin), dem House of Lords (Oberhaus) und dem House of Commons (Unterhaus). Der Name Parliament bürgerte sich im 13. Jahrhundert unter Heinrich III. ein und beschrieb die Versammlungen zwischen dem König und dem Adel. Die hohen Lehnsherren im Great Council (Rat) und Vertreter des niederen Adels und der Städte mussten Abgaben an den König leisten, um seine Kriege zu finanzieren. Im Laufe der Zeit wurde aus den Lehnsherren im Great Council das House of Lords, und die Vertreter des niederen Adels, der counties und towns, bildeten das House of Commons. Die Trennung des Unterhauses vom Oberhaus entwickelte sich im 14. Jahrhundert, und seit dem 15. Jahrhundert wirkt das Unterhaus an der Gesetzgebung mit. Die Rechte des Souveräns und des Oberhauses wurden im Laufe der Zeit zugunsten des Unterhauses zurückgedrängt. Seit dem 19. Jahrhundert bildet die Partei mit der Mehrheit im Unterhaus die Regierung* * *n.Parlament n. -
8 parliament
nounParlament, das•• Cultural note:[Houses of] Parliament — (Brit.) Parlament, das
Das britische Parlament ist die höchste gesetzgebende Gewalt in Großbritannien und besteht aus dem Souverän (dem König oder der Königin), dem House of Lords( Oberhaus) und dem House of Commons( Unterhaus). Der Name Parliament bürgerte sich im 13. Jahrhundert unter Heinrich III. ein und beschrieb die Versammlungen zwischen dem König und dem Adel. Die hohen Lehnsherren im Great Council (Rat) und Vertreter des niederen Adels und der Städte mussten Abgaben an den König leisten, um seine Kriege zu finanzieren. Im Laufe der Zeit wurde aus den Lehnsherren im Great Council das House of Lords, und die Vertreter des niederen Adels, der counties und towns, bildeten das House of Commons. Die Trennung des Unterhauses vom Oberhaus entwickelte sich im 14. Jahrhundert, und seit dem 15. Jahrhundert wirkt das Unterhaus an der Gesetzgebung mit. Die Rechte des Souveräns und des Oberhauses wurden im Laufe der Zeit zugunsten des Unterhauses zurückgedrängt. Seit dem 19. Jahrhundert bildet die Partei mit der Mehrheit im Unterhaus die Regierung* * *(the highest law-making council of a nation - in Britain, the House of Commons and the House of Lords, considered together: an Act of Parliament.) das Parlament- academic.ru/53668/parliamentary">parliamentary* * *par·lia·ment[ˈpɑ:ləmənt, AM ˈpɑ:r-]n▪ P\parliament Parlament nt▪ in P\parliament im ParlamentP\parliament is in session das Parlament tagt* * *['pAːləmənt]nParlament ntto get into parliament — ins Parlament kommen
to open parliament —
* * *parliament [ˈpɑː(r)ləmənt] s1. Parlament n, Volksvertretung fHouses of Parliament Parlament(sgebäude n);* * *nounParlament, das•• Cultural note:[Houses of] Parliament — (Brit.) Parlament, das
Das britische Parlament ist die höchste gesetzgebende Gewalt in Großbritannien und besteht aus dem Souverän (dem König oder der Königin), dem House of Lords (Oberhaus) und dem House of Commons (Unterhaus). Der Name Parliament bürgerte sich im 13. Jahrhundert unter Heinrich III. ein und beschrieb die Versammlungen zwischen dem König und dem Adel. Die hohen Lehnsherren im Great Council (Rat) und Vertreter des niederen Adels und der Städte mussten Abgaben an den König leisten, um seine Kriege zu finanzieren. Im Laufe der Zeit wurde aus den Lehnsherren im Great Council das House of Lords, und die Vertreter des niederen Adels, der counties und towns, bildeten das House of Commons. Die Trennung des Unterhauses vom Oberhaus entwickelte sich im 14. Jahrhundert, und seit dem 15. Jahrhundert wirkt das Unterhaus an der Gesetzgebung mit. Die Rechte des Souveräns und des Oberhauses wurden im Laufe der Zeit zugunsten des Unterhauses zurückgedrängt. Seit dem 19. Jahrhundert bildet die Partei mit der Mehrheit im Unterhaus die Regierung* * *n.Parlament n. -
9 vlast
Macht f (-, "-e), Herrschaft f (-), Gewa'lt f (-); Obrigkeit f (-, -en), Behö'rde f (-, -n); Befu'gnis f (-); zakonodavna v. gesetzgebende Gewalt, Legislative f; izvršna v. Vollzu'gsgewalt f (vollziehende Gewalt), Exekutive f; narodna v. Volks-gewalt (-herrschaft), Volksmacht f (-); preuzeti v. die Macht übernehmen (ergreifen) -
10 легислатива
nlaw. Legislative, gesetzgebende Gewalt, gesetzgebende Versammlung, Legislative (законодательное собрание во Франции) -
11 zakonodavan
gese'tzgebend, legisla- ti'v; z-na skupština gesetzgebende Volksversammlung f, Legislati've f (-, -n); z-na vlast gesetzgebende Gewalt f -
12 kuvvet
kuvvet s1) Kraft f, Stärke fbir \kuvvetin üssü der Exponent einer Potenzteşriî \kuvvet gesetzgebende Gewalt -
13 πρό-βουλος
πρό-βουλος, vorher rathschlagend, für Andere rathschlagend, ihnen rathend, was sie thun sollen, der an der Spitze des Volkes die gemeinsamen Angelegenheiten berathende Rath; Aesch. Spt. 997, τὰ δόξαντα δήμου προβούλοις τῆςδε Καδμείας πόλεως. So in Athen, Ar. Lys. 421. 467; u. eine Obrigkeit der Megarenser, Ach. 720; vgl. Arizt. pol. 4, 14; die Abgesandten der Ionier zum Πανιώνιον, Her. 6, 7. 11. Sic. 15, 49. Andere Hei. 7. 172. – In Athen hießen so bes. die Zehnmänner, welche vor dem Rath der Vierhundert die ganze gesetzgebende Gewalt in Athen hatten; Arist. Lys. 421. 467, Lyz. 12, 65 (bei Thuc. 8, 67 ξυγγραφεῖς); vgl. Schneid. zu Arist. pol. 6, 5, 10.
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14 законодательный
gesetzgebend; Gesetzgebungs-* * *законода́тельный gesetzgebend; Gesetzgebungs-* * *законода́тельн|ый<-ая, -ое>прил gesetzgebend, legislativзаконода́тельная власть gesetzgebende Gewalt f, Legislative fзаконода́тельная коми́ссия Gesetzgebungskommission fзаконода́тельный акт Gesetzgebungsakt mзаконода́тельная попра́вка Novelle f* * *adj1) gener. gesetzgebend, legislativ, legislatorisch2) law. nomothetisch -
15 législatif
leʒislatif
1. adjPOL gesetzgebend
2. m( pouvoir) POL Legislative flégislatiflégislatif , -ive [leʒislatif, -iv]I Adjectifgesetzgebend; Beispiel: pouvoir législatif gesetzgebende GewaltII Substantifféminin Pluriel Parlamentswahlen Pluriel -
16 legislative power
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17 devolution
de·vo·lu·tion [ˌdi:vəʼlu:ʃən, Am ˌdevəʼ-] n\devolution of authority Delegierung f von Amtsgewalt\devolution of an inheritance Anfall m einer Erbschaft;¿ Kultur?Devolution heißt in Großbritannien ein Prozess der Verteilung der zentralen Staatsgewalt an Teile des Landes. Das Scottish Parliament, die Northern Ireland Assembly und die Welsh Assembly haben in regionalen Angelegenheiten alle Befugnisse. Nur England hat kein eigenes Parlament. Das Parliament of the United Kingdom in London ist die oberste gesetzgebende Gewalt für alle Teile des Landes, aber es kümmert sich auch um die Belange von England und bestimmt die Außenpolitik, die Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik. -
18 legislative
gesetzgebend, legislativ ( form) -
19 legislative power
Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > legislative power
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20 πρόβουλος
πρό-βουλος, vorher ratschlagend, für andere ratschlagend, ihnen ratend, was sie tun sollen, der an der Spitze des Volkes die gemeinsamen Angelegenheiten beratende Rat; eine Obrigkeit der Megarenser; die Abgesandten der Ionier zum Πανιώνιον. In Athen hießen so bes. die Zehnmänner, welche vor dem Rat der Vierhundert die ganze gesetzgebende Gewalt in Athen hatten
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См. также в других словарях:
Gesetzgebende Gewalt — (Legislative), die Staatsgewalt in ihrer Betätigung auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Montesquieus Lehre von der Gewalterteilung (séparation constitutionnelle des pouvoirs) nimmt eine Dreiteilung der Staatsgewalt in eine gesetzgebende,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesetzgebende Gewalt — Gesetzgebende Gewalt, eine der drei Staatsgewalten; in absoluten Monarchien übt sie der Monarch allein aus; in Constitutionellen Monarchien ist sie zwischen Regierung u. Volksvertretung getheilt; in Republiken ruht sie ausschließlich in der Hand… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesetzgebende Gewalt — Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen … Deutsch Wikipedia
gesetzgebende Gewalt — Legislation; Legislative; Gesetzgebung; Legislatur * * * gesetzgebende Gewalt, Legislative, die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen; auch das sie ausübende Staatsorgan (Gewaltenteilung). Im Ständestaat des späten Mittelalters lag … Universal-Lexikon
Gewalt — Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird.… … Deutsch Wikipedia
Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic … Universal-Lexikon
Gewalt — Ge·wạlt die; , en; 1 nur Sg; Gewalt (gegen jemanden / etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o.Ä., um jemanden zu verletzen oder um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Erste Gewalt — Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen … Deutsch Wikipedia
Staatliche Gewalt — Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form… … Deutsch Wikipedia
Vollziehende Gewalt — (Vollzugsgewalt, vollstreckende Gewalt, Exekutive, Exekutivgewalt, lat. Potestas rectoria, franz. Pouvoir exécutif), die Staatsgewalt, soweit sie nicht gesetzgebende Gewalt ist. Gewöhnlich wird der Begriff enger gefaßt, indem man nur einen Teil… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gesetzgebung — gesetzgebende Gewalt; (Politik): Legislation, Legislative, Legislatur; (Rechtsspr. veraltet): Nomothesie. * * * GesetzgebungLegislative,Legislatur,Legislation,gesetzgebendeGewalt … Das Wörterbuch der Synonyme